Individuelles Coaching
Der Förderbaustein 1, des „Individuellen Coaching hat zur Aufgabe, der Zielgruppe neue Perspektiven auf Teilhabe zu eröffnen. Es können „Integrationsvereinbarungen“ zwischen den betroffenen Kommunalen Behörden und den zu unterstützenden jungen volljährigen geschlossen werden.
Es werden Angebote konzipiert, um die Ausbildungsfähigkeit der jungen Menschen im Aufenthaltsstatus der Duldung bzw. Gestattung (wieder-) herzustellen bzw. ihre Ausbildungsmotivation unter Berücksichtigung der lebensweltlichen Bezüge zu erhalten. Die Menschen mit Fluchtgeschichte werden somit gestärkt, um in der für sie neuen Gesellschaft (oder in ihrem Heimatland) eine selbstbestimmte Rolle (Empowerment) übernehmen zu können. Dazu müssen sie aktiv eingebunden und mit realistischen Optionen vertraut gemacht werden. Dabei geht es im Rahmen der ausländerrechtlichen Möglichkeiten sowohl um die Reduzierung der aufenthaltsrechtlichen Unsicherheit, um Verbesserungen der Rahmenbedingungen als auch um Zugänge zu schulischen und außerschulischen Angeboten des Spracherwerbs, der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung oder weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.