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Ehrenamt und Engagement

Bürgerschaftliches Engagement braucht allgemein Anerkennung und Wertschätzung. Eine gesellschaftliche Kultur der Anerkennung soll entwickelt und ausgebaut werden. Eine besonders wichtige Aufgabe im Bereich Ehrenamt ist die Mobilisierung von Ehrenamtlichen mit Einwanderungsgeschichte. Diese Helfer und Helferinnen können ihre eigenen Erfahrungen mit Migration, Kultur und Sprache in die Integrationsarbeit einbringen.

Förderung: „Ehrenamt im Kontext Prävention“

Die NRW Landesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention beschlossen.

Eine der landespolitischen Maßnahmen im Bereich der Prävention ist die Förderung des Ehrenamts in der Integrationsarbeit, vor allem für junge geflüchtete Menschen.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden jährlich 58.000 € Fördermittel zur Verfügung gestellt, die von den KI beantragt und an Drittmittelempfänger weitergeleitet werden können. Drittmittelempfänger können kreisangehörige Kommunen sein und andere, die in der Flüchtlingshilfe oder der Arbeit mit Neueingewanderten aktiv sind, wie z. B. MSO, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine.

Die Förderung umfasst folgende Ziele:

  • Prävention von Radikalisierung durch Empowerment,
  • Stärkung der Schutzfaktoren gegen Radikalisierung,
  • Förderung von Widerstandsfähigkeit gegen menschenfeindliche und extremistische Ansichten, Gruppierungen und ihre Angebote.

Die geförderten Aktivitäten sollen den Geflüchteten und Neueingewanderten in den Kommunen helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren. Bereits vorhandene ehrenamtliche Arbeit mit präventivem Charakter ist ebenso förderfähig wie die Initiierung neuer Ansätze.

Drittmittelempfänger können folgende Maßnahmen umsetzen bzw. unterstützen:

  1. Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewanderte, auch im Umfeld von Unterkünften,
  2. Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,
  3. Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung,
  4. Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung und
  5. Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit.

Genauere Details zu den hier aufgeführten fünf Maßnahmebereichen finden Sie in den Rahmenbedingungen. Vor der Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch erfolgen. Nehmen Sie dazu bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Kommunalen Integrationszentrum auf.

Für Rückfragen, Hilfestellungen oder ein Beratungsgespräch steht Ihnen folgende Mitarbeiterin zur Verfügung:

T. Niederheide
Moltkestraße 12
37671 Höxter
 05271 / 965-3613
 05271 / 965-83699

Der Antrag und die Rahmenbedingungen stehen Ihnen folgend zum Download zur Verfügung:

Rahmenbedingungen_Ehrenamt_im_Kontext_Praevention, 88 KB
Antrag_Ehrenamtsförderung, 209 KB
Fahrtkosten, 136 KB
Hinweise zu dem Verwendungsnachweis, 94 KB
Vorlage_Verwendungsnachweis, 99 KB
Mittelanforderung Fördergelder, 141 KB
Anwesenheitsliste MN 2, 52 KB
Anwesenheitsliste MN 4, 52 KB
Anwesenheitsliste MN 5, 52 KB

Wichtiger Hinweis!

  • Die Frist für die Einreichung des Fördermittelantrags 2026 ist der 15.12.2025.
  • Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises der Fördermittel 2025 ist der 18.01.2026.
     
Ansprechpartner

Frau T. Niederheide
Bildung und Integration

Moltkestraße 12
37671 Höxter

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
oder nach Vereinbarung