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Förderung: „Ehrenamt im Kontext Prävention“

Die NRW Landesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention beschlossen.

Eine der landespolitischen Maßnahmen im Bereich der Prävention ist die Förderung des Ehrenamts in der Integrationsarbeit, vor allem für junge geflüchtete Menschen.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden jährlich 58.000 € Fördermittel zur Verfügung gestellt, die von den KI beantragt und an Drittmittelempfänger weitergeleitet werden können. Drittmittelempfänger können kreisangehörige Kommunen sein und andere, die in der Flüchtlingshilfe oder der Arbeit mit Neueingewanderten aktiv sind, wie z. B. MSO, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine.

Die Förderung umfasst folgende Ziele:

  • Prävention von Radikalisierung durch Empowerment,
  • Stärkung der Schutzfaktoren gegen Radikalisierung,
  • Förderung von Widerstandsfähigkeit gegen menschenfeindliche und extremistische Ansichten, Gruppierungen und ihre Angebote.

Die geförderten Aktivitäten sollen den Geflüchteten und Neueingewanderten in den Kommunen helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren. Bereits vorhandene ehrenamtliche Arbeit mit präventivem Charakter ist ebenso förderfähig wie die Initiierung neuer Ansätze.

Drittmittelempfänger können folgende Maßnahmen umsetzen bzw. unterstützen:

  1. Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewanderte, auch im Umfeld von Unterkünften,
  2. Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,
  3. Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung,
  4. Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung und
  5. Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit.

Genauere Details zu den hier aufgeführten fünf Maßnahmebereichen finden Sie in den Rahmenbedingungen. Vor der Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch erfolgen. Nehmen Sie dazu bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Kommunalen Integrationszentrum auf.

Für Rückfragen, Hilfestellungen oder ein Beratungsgespräch steht Ihnen folgende Mitarbeiterin zur Verfügung:

Kreis Höxter
Abteilung Bildung und Integration
Tuija Niederheide
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Tel.: 05271/ 965-3613
t.niederheide@kreis-hoexter.de

Der Antrag und die Rahmenbedingungen stehen Ihnen folgend zum Download zur Verfügung:

Rahmenbedingungen_Ehrenamt_im_Kontext_Praevention, 88 KB
Antrag_Ehrenamt_2025, 144 KB

Die Frist der Einreichung des Antrages ist der 31.08.2025.