KOMM-AN NRW
„KOMM-AN NRW“ ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe. Dem Kreis Höxter standen aus dem Landesprogramm für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 70.289,82 € pro Jahr zur Verfügung. Auch für das Jahr 2021 stehen dem Kreis Höxter diese Mittel zur Verfügung.
Die Mittel können durch das Kommunale Integrationszentrum an Dritte wie z.B. Städte, Flüchtlingsinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, Wohlfahrtverbände, Kirchengemeinden, Moscheevereine etc. für unterstützende Maßnahmen in der Flüchtlingsarbeit weitergeleitet werden.
Es können anteilig Sachausgaben und Aufwendungen für ehrenamtliche Angebote in vier unterschiedlichen Bereichen gefördert werden, die sich wie folgt darstellen:
Baustein A: Ankommenstreffpunkte
- Renovierung von Ankommenstreffpunkten
- Ausstattung von Ankommenstreffpunkten
- Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten (Nebenkosten)
Baustein B: Freizeitgestaltung und Begleitung
- Begleitung von Flüchtlingen (Fahrtkosten und Auslagen)
- Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung
- (Sprach- und Lesegruppen, Regeln des Zusammenlebens, Freizeitgestaltung, Spielgruppen)
Baustein C: Informationen
- Printmedien (Layoutentwurf, Bildrecherche, Satz, Bücher, Wörterbücher, Stadtkarten)
- Internetseiten
Baustein D: Unterstützung von Ehrenamtlichen
- Qualifizierung (Honorare für Referenten und Coaches)
- Persönlicher Austausch (Teamsitzungen und Austauschtreffen)
Weitere Informationen finden Sie in der Förderkonzeption zum Programm KOMM-AN NRW sowie auf der Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration.
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Förderkonzeption KOMM-AN NRW 2020, 761 KB |
Die Bewilligung der eingehenden Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Jedem Stadtgebiet des Kreises Höxter steht zunächst eine Pauschale auf der Grundlage der Zuweisungen zur Verfügung.
- Im Falle einer Nichtantragsstellung von einzelnen Stadtgebieten, werden die restlichen Mittel anhand der Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge auf die übrigen Stadtgebieten verteilt.
Weitere Bewilligungskriterien sind:
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen
- Beteiligte Kooperationspartner (Partnerprojekte)
Bei der Bewilligung einer Maßnahme ist es aufgrund der o.g. Kriterien möglich, dass die beantragte Fördersumme nur anteilig gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Maßnahmenförderung besteht nicht.
Den aktuellen Antragsvordruck für das Förderjahr 2022 finden Sie hier:
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Antrag KOMM AN Dritte 2022, 32 KB |
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Antrag KOMM AN Dritte 2022, 126 KB |